Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der CMAS swiss diving. Sie gelten insbesondere regional für die Dienstleistungen der Ausbildung von Tauchlehrerinnen und Tauchlehrer, sowie den Verkauf sämtlicher, im Online-Shop angebotener Artikel. Soweit diese Bedingungen keine anderen Bestimmungen aufstellen, gelten die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
2. Rechnungsstellung
2.1 Ausbildung von Tauchlehrerinnen & Tauchlehrer:
Da die Ausbildung von Tauchlehrerinnen & Tauchlehrern regional (DRS, ROM, TI) unterschiedlich organisiert ist, obliegt es der technischen Kommission der einzelnen Sprachregionen über das Inkasso der Ausbildungs- und Prüfungsgebühren Regeln zu erstellen. Soweit dies nicht geschieht, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, folgende Konditionen:
Ausbildungskosten und Prüfungsgebühren: Rein netto, vor Kursbeginn, bzw. Datum der Prüfung auf dem Konto der Rechnungstellenden Region einbezahlt.
3.2 Kann am Kurs- oder Prüfungsdatum nicht nachgewiesen werden (Postquittungsabschnitt oder Belastungsanzeige der Bank), dass die Ausbildungskosten, bzw. Prüfungsgebühren bezahlt worden sind, wird der säumige Zahler nicht zum Ausbildungsmodul, bzw. zur Prüfung zugelassen.
3.3 Einkäufe ab dem Online-Shop der www.cmas.ch sind nur gegen Vorauskasse, d.h. durch Bezahlung der akzeptierten Kreditkarten möglich. Ausnahmen von dieser Regelung können auf Antrag durch Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz durch die nationale Technische Kommission bewilligt werden. In diesem Fall lauten die Zahlungskonditionen 10 Tage ab Erhalt der Rechnung, rein Netto.
3.4 Ungerechtfertigte Skonto- oder andere Abzüge werden nachbelastet. Das einmalige Nichteinhalten des unter Pt. 3.3 aufgeführten Zahlungsziels hat die umgehende Streichung der Berechtigung zur Folge, Warenbezüge aus dem CMAS swiss diving-Shop gegen Rechnungsstellung tätigen zu können. Ein Rekurs Recht des Kunden für diesen Fall besteht nicht.
4. Erfüllungsort
4.1 Erfüllungsort ist das Domizil der CMAS swiss diving, am Wohnsitz des jeweiligen Präsidenten.
5. Lieferbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten generell folgende Lieferbedingungen:
5.1 Lieferung von Material: Postzustellung. Porto und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Versicherung
6.1 Die bei der CMAS swiss diving liegende Ware ist im Umfang von Art. 63 des BG über den Versicherungsvertrag gegen Feuerschaden und durch Brandbekämpfung entstandene Wasserschäden versichert. Darüber hinausgehende Haftungs-, bzw. Schadensersatzansprüche aus dem Untergang von Sachen werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.
6.2 Die Versicherung gegen Unfall, Unfallfolgen, Invalidität und Tod ist Sache der Teilnehmer von Ausbildungskursen.
6.3 Für Beschädigungen am Leihmaterial (soweit innerhalb eines Kurses abgegeben) haftet der Kursteilnehmer mit seiner Privathaftpflichtversicherung, oder mangels Vorhandensein einer solchen, persönlich.
7. Mängelrüge und Haftung
7.1 Die Prüfungspflicht und das Rügerecht des Käufers richten sich nach dem OR.
7.2 Eine Warenkontrolle hat unverzüglich bei Erhalt zu erfolgen und festgestellte Mängel sind sofort schriftlich zu rügen. Bei Leihmaterial (soweit innerhalb eines Kurses abgegeben) bestätigt der Kursteilnehmer durch Unterzeichnen der Empfangsbestätigung die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand der entgegen genommenen Waren.
7.3 Die Haftung für mangelhafte Ware kann sich höchstens auf den Wert der gelieferten Ware, entsprechend des in Rechnung, bzw. eingezogenen Wertes, erstrecken. Weitergehende Schadensersatzansprüche werden nicht anerkannt.
7.4 Leihmaterial (soweit innerhalb eines Kurses abgegeben) ist in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Reparaturen werden grundsätzlich in Rechnung gestellt. Fehlendes, oder verlorenes Material wird zum Zeitwert in Rechnung gestellt.
8. Verzug der CMAS swiss diving
8.1. Bei Verhinderung zur Teilnahme an offiziellen Ausbildungsdaten, welche nicht im Verschulden der anbietenden, regional zuständigen Kommission der CMAS swiss diving liegen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachbezug der verpassten Lektionen, solche können jedoch, soweit bereits vom Kursteilnehmer bezahlt, vereinbart werden. Ort & Zeitpunkt solcher Ersatz-Lektionen wird von der regional zuständigen Kommission bestimmt, bzw. kommuniziert.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Der Gerichtsstand befindet sich am Rechtsdomizil der CMAS swiss diving, am Wohnsitz des jeweiligen Präsidenten.
9.2 Anwendbares Recht ist Schweizerrecht.